Fürth · Nürnberg · UmgebungMo.–Sa. 09:00–18:00 UhrPersönlich für Sie da.
Unfallhilfe

Ein klarer Kopf. Wenn es darauf ankommt.

Ein Unfall bringt viele Fragen mit sich. Wir helfen Ihnen, den Fahrzeugschaden fachlich einzuordnen und die nächsten Schritte zur Begutachtung zu klären.

DIREKT NACH DEM UNFALL

Sicherheit geht vor.

Sichern Sie die Unfallstelle ab und bringen Sie sich nicht in Gefahr. Bei Verletzten oder akuter Gefahr wählen Sie den Notruf 112. Bei Bedarf verständigen Sie die Polizei.

  • Unfallstelle absichern und Warnweste anlegen
  • Beteiligte, Fahrzeuge und Schäden dokumentieren
  • Kontaktdaten und Versicherungsangaben austauschen
  • Vor einer Reparatur die Schadenaufnahme klären

Danach sind wir für Sie da.

Fotos und eine kurze Schilderung helfen bei der ersten Orientierung. Ein Gutachten schafft anschließend eine nachvollziehbare Dokumentation des Fahrzeugschadens. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

KLARHEIT. SCHRITT FÜR SCHRITT.

Ein Unfall ist schon
stressig genug.

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch die
Begutachtung Ihres Fahrzeugschadens.

01

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns direkt per WhatsApp.

02

Schaden begutachten

Wir besprechen den Schaden und vereinbaren einen passenden Termin.

03

Gutachten erhalten

Sie erhalten eine professionelle Dokumentation für die weitere Schadenabwicklung.

GUTE FRAGEN. KLARE ANTWORTEN.

Was Sie jetzt
wissen sollten.

Die wichtigsten Antworten rund um Ihr Gutachten und die nächsten Schritte.

Ihre Frage persönlich klären
Was ist ein Kfz-Gutachten?+

Ein Kfz-Gutachten ist eine fachliche, schriftliche Beurteilung eines Fahrzeugs. Je nach Anlass dokumentiert es Schäden, Reparaturaufwand oder den Fahrzeugwert.

Wann brauche ich ein Schadengutachten?+

Nach einem Unfall kann ein Gutachten sinnvoll sein, um Art und Umfang der Schäden nachvollziehbar festzuhalten. Bei kleinen Schäden kann eine andere Dokumentation ausreichen. Wir klären den passenden Umfang in der Erstberatung.

Wer bezahlt das Gutachten?+

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können erforderliche Gutachterkosten grundsätzlich Teil des Schadenersatzes sein. Die Erstattung hängt vom Einzelfall und insbesondere der Schadenhöhe und Haftung ab. Bei Kaskoschäden gelten die vertraglichen Bedingungen Ihrer Versicherung.

Darf ich meinen Gutachter selbst wählen?+

Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen wählen. Im Kaskofall können andere vertragliche Vorgaben gelten. Lassen Sie die Einzelheiten bei Bedarf rechtlich prüfen.

Wie läuft die Begutachtung ab?+

Sie schildern uns den Fall. Anschließend stimmen wir einen Termin und den erforderlichen Umfang ab. Nach der Fahrzeuguntersuchung werden die relevanten Ergebnisse in einem Gutachten dokumentiert.

Alle Fragen & Antworten
DER ERSTE SCHRITT IST EIN GESPRÄCH.

Ihr Anliegen. Unser offenes Ohr.

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